Das Thema Umwelt und der Erhalt gesunder Lebensgrundlagen sind uns sehr wichtig.

Entsorgung von Batterien und Akkus

Batteriegesetz – BattG

Dieses Gesetz regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren. Die Entsorgung von Batterien und Akkus darf nicht über den Restmüll erfolgen. Daher sind Verbraucher zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Entsorgung die Umwelt oder die Gesundheit schädigen können. Batterien und Akkus enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und werden wieder verwendet .Leere Batterien und Akkus müssen bei sogenannten Recyclinghöfen bzw. Sammelstellen  abgegeben werden. Selbstverständlich können Sie Altbatterien auch generell in unserem Ladengeschäft abgeben..

Betroffen sind alle Arten von Batterien, unabhängig von Form, Größe, Masse, stofflicher Zusammensetzung oder Verwendung. Es gilt auch für Batterien, die in andere Produkte eingebaut oder anderen Produkten beigefügt sind.

Was bedeutet das für den Kunden?

Eine Entsorgung von Batterien und Akkus darf nicht über den Restmüll erfolgen. Leere Batterien und Akkus müssen bei sogenannten Recyclinghöfen, Sammelsystemen oder bei uns abgegeben werden.

Verbraucher sind gesetzlich zur Rückgabe aller gebrauchten Batterien und Akkus verpflichtet. Eine Entsorgung über den Hausmüll ist untersagt!

Schadstoffhaltige Batterien/Akkus sind mit Symbolen gekennzeichnet, die auf das Verbot der Entsorgung über den Hausmüll hinweisen.

Die Bezeichnungen für das ausschlaggebende Schwermetall sind: Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei.

Sie erfüllen damit die gesetzlichen Verpflichtungen und leisten Ihren Beitrag zum Umweltschutz!

 

LUCID Verpackungsregister

Registrierungsnummer DE2164439875077

 

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